Allgemeine Geschäftsbedingungen der VOC - Vereinte Ostdeutsche Compagnie GmbH.

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der VOC - Vereinte Ostdeutsche Compagnie GmbH geschlossenen Charter- und Gruppenvertrages.


Auftragserteilung.


Mit der Abgabe der Auftrags- oder Buchungsbestätigung gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt.

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Vermieter den Auftrag schriftlich bestätigt oder die vereinbarte Leistung innerhalb des verabredeten Zeitraums ausführt.

Alle Änderungen und mündlichen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

Schriftlich bestätigte Preisangaben sind grundsätzlich verbindlich und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Zahlungsbedingungen.

Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, auf das angegebene Geschäftskonto einzuzahlen. Bei Eingang der Auftragsbestätigung + bzw des Chartervertrages ist vom Kunden innerhalb von 10 Tagen eine Zahlung in Höhe von € 150,00 zu leisten. Anschliessend ist vom Kunden bis spätestens 42 Tage vor dem Fahrttermin eine Zahlung in Höhe von 100 % des

Rechnungsvertrages abzüglich € 150,00 zu leisten. Anderweitige Zahlungsmodalitäten sind nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung verbindlich. Dabei anfallende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Vermieter nach einer schriftlichen Nachfrist von 10 Tagen berechtigt vom Chartervertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


Rücktritt vom Chartervertrag.

Verlangt der Kunde aus Gründen, die nicht vom Vermieter zu verantworten sind, den Rücktritt vom Vertrag, so hat der Kunde die Stornierungskosten zu tragen:

- bei schriftlicher Auftragserteilung oder Stornierung eines bestehenden Gruppen- oder Chartervertrages

erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 150,00.

- zwischen 42 und 15 Tagen vor Chartertermin 50 % des Gesamtbruttopreises.

- zwischen 14 und 01 Tagen vor Chartertermin 75 % des Gesamtbruttopreises.

- am selben Tag ist auch bei Nichtantritt der Gesamtbruttopreis zu entrichten.


Versicherung.

Die Schiffe sind Vollkasko sowie Haftpflicht versichert.

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.

Mietgut. Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass dem Kunden ein betriebssicheres und funktionsfähiges Charterschiff übergeben wird. Treten während der Mietzeit Störungen oder ein Schadensfall auf, hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen , dass Störungen, welche die Betriebsfähigkeit des Schiffes beeinträchtigen, ohne schuldhaftes Verzögern behoben werden.

Behebt der Vermieter gemeldete Schäden ohne schuldhaftes Verzögern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Kunden das gemietete Schiff nicht zur Verfügung stellen, so ist er berechtigt, ein gleichwertiges Schiff zu übergeben oder den gesamten Mietpreis zurückzuerstatten.

Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausgeschlossen.


Nutzung des Mietgutes.

Das Mietgut darf nur bewegt werden, wenn der verantwortliche Schiffsführer an Bord ist.

Die Nutzung des Schiffes und das Verhalten an Bord hat nach den allgemeinen, anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der BinSchStrO. zu erfolgen.


Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und Getränken, Dekorationen


Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der VOC. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Wir übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgenommen Speisen und Getränken.


Das Aufstellen und Anbringen von eigenen Dekorationen des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch die VOC GmbH. Wir übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch die Aufstellung und das Anbringen eigener Dekorationen des Kunden


Behördliche Erlaubnisse und GEMA-Meldung


Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.


Der Kunde stellt die VOC GmbH im Falle von Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen von Ansprüchen Dritter, auch öffentlichen Dienststellen und Behörden frei.


Haftung.

Eine Haftung wegen Vertragsverletzung aus höherer Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrungen wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Vermieter als auch gegen eine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 


Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.


Gerichtsstand ist Berlin.


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